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Atelier für Innovation,
Architektur und Kunst
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04.05.2008 - 11:18 Uhr
stoppt den Brennerbasistunnel - wir benötigen Sofortlösungen
Zusammenfassung- ohne wenn und aber - erscheint in den nächsten Tagen - Unterstützung der Bürgerbewegungen von Nord- und Südtirol und Fritz Dinkhauser

Hurra - Die Katz ist aus dem Sack - der Erkundungsstollen bzw. der Probestollen kann ohne UVP in Nordtirol nicht errichtet werden
es wird der gesamte Tunnelquerschnitt mit den drei Röhren als Einheit verhandelt - Baubeginn ist frühestens 2009 - schon wieder ein Jahr an Bauzeit verloren. Es gibt auch keine genauen Erkundungen der Geologie, der Quellen dann mehr - es wird in der vorgegebenen Trasse dreifach gebohrt - ohne Rücksicht auf Alternativen - auf Kosten der Steuerzahler.
TT 5.05.2008 
Demonstration in Aicha - beim Tunnelanstich des Probestollens - beim Besuch des italienischen Staatspräsidenten. Ihm wurde der Film - stoppt den Brennerbasistunnel - ohne wenn und aber von der Bürgerbewegung überreicht. 
Was machen die BBT Experten, wenn sie auf Problembereiche der Geologie im Gebirge, auf Wasserquellen etc. stoßen ?
Diese werden mit enormen Mehrkosten ausgeglichen - auf Kosten der Steuerzahler
Es gibt keinen Probestollen mehr - die Trasse ist vorgegeben - dieser Stollen wird als Drainage-, als Entwässerungs-, als Quellwasser-, als heiße Thermenpipeline, als Kommunikationsleitung, als Hochspannungsleitung (Siemens - GIL), als Rettungsweg etc. genutzt und ist bereits fertig geplant.
Die Südtiroler haben eine UVP für den Erkundungsstollen durchgeführt - siehe den Film - ohne wenn und aber der Bürgerbewegung.
(Gurgiser, Transitforum, stoppt bbt, etc)

Prachenskys UVP - Einspruch hatte Erfolg - es wurden begründete Alternativen angeboten: Es wird bis zum nächsten Einspruch des UVP Feststellungsverfahren, am 20 Juni 2008 jetzt noch genauer recherchiert: (Edikt vom 30.4.2008)
An das
BMVIT – IV/SCH2 (Vollzug)
z.H. Mag. Rupert Holzerbauer
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Einschreiben
Einwendung als Einzelperson – Arch. DI Michael Prachensky
Einzelpersonen mit Wohnortangabe = Nachbarn des Projekts
Andere Einzelpersonen, allenfalls zusätzlich auch als Sprecher von Organisationen
An das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Abteilung IV / SCH 2,
Postfach 3000, 1030 Wien
Telefax 01 / 71162 - 2299
e-mail: Sch2@bmvit.gv.at
Seefeld, 29.10.2007
Einwendung im Rahmen des Feststellungsverfahrens
für den Erkundungsstollen Innsbruck – Ahrental
nach § 24 UVP-G iVm § 44a ff AVG
Innerhalb offener Frist bis 30.Oktober 2007 wird gegen den Antrag der Brenner Basistunnel BBT SE auf Feststellung, dass der Erkundungsstollen Innsbruck – Ahrental keinen Bestandteil des gesamten Vorhabens Brenner Basistunnel bildet und daher keiner Umweltverträglichkeit-sprüfungsverfahrens nach dem dritten Abschnitt des UVP-G 2000 bedarf, folgende Einwendung erhoben:
Das Vorhaben Erkundungsstollen Innsbruck – Ahrental ist angeblich Voraussetzung und Bestandteil der Eisenbahn - Fernverkehrsstrecke Brenner Tunnel und bedarf daher im Rahmen des Gesamtprojekts einer UVP-Prüfung nach § 23 b Abs 1 Zif 1 UVP-G.
Dafür werden folgende Einwände eingebracht:
1.Die Größe der Regelausbruchsquerschnitte des Probestollens deuten auf weitere Verwendung der Stollen hin:
Wie der ‚Technische Bericht“ im verbesserten Antrag der der BBT SE vom 6.9.2007 ausführt, beträgt im Fall des ES Ahrental (ca 5,6 km Länge) der Regelausbruchsquerschnitt 22,9 Quadratmeter, im Fall des ZT Ahrental (ca 2,4 km Länge) 71,4 Quadratmeter
2.Der Stollen soll nach Angaben der Betreiber auch anderen Zwecken als der Erkundung dienen.
Ein Projektdarstellung durch die BBT-SE auf deren Homepage macht deutlich, dass die Stollen integrativer (Siehe Beilage 4) Bestandteil des Vorhabens Eisenbahn Fernverkehrsstrecke sind. Der Probestollen kann für diverse Medien genutzt werden (Starkstrom GIL, Gas, Kommunikationsleitungen, Trinkwasser, Brauchwasser, Thermalwasser, Abwasser etc)
3.Zielsetzung bzw. erwarteter Nutzen aus dem Erkundungsstollenprogramm
Durch die von allen Projektpartnern (Österreich und Italien, Land Tirol und EU) beschlossene Errichtung dieser Transversale Berlin – Palermo des damit verbundenen Erkundungsstollenprogramm, soll das für die Errichtung ein maßgebliche Baugrundrisiko in den als kritisch eingestuften Bereichen verringert werden. Nicht nur geologischen Aufschlüssen dient dieser Probestollen, sondern er soll Aufschluss, wie etwa eine notwendige Verkürzung der Bauzeit und Kosten des Haupttunnels durch eventuelle Alternativtrassen. Denn es ist ein Unterschied, ob die Baumaßnahme drei Jahre (Scheiteltunnel - BST) oder mindestens 14 Jahre und mehr (Basistunnel - BBT), die Bevölkerung durch die Baustelle bzw. durch die notwendige Weiterführung der Verkehrsströme durch das Unterinntal und dem Wipptal bis Bozen beeinträchtigt. (zunehmende Emissionen des Straßenverkehrs – Baustellenverkehr bis zur Fertigstellung – Gesundheitsschäden durch Emissionen – Staub und Lärm etc. etc.)
4. Nachnutzung des hergestellten Stollen- und Tunnelsystems
Die hergestellten Tunnel- bzw. Stollenabschnitte wurden in Lage und Höhe so situiert, dass sie in das Rettungs-, Wartungs- und Entwässerungskonzept des nachfolgend zu errichtenden Brenner Tunnels integriert werden können, so dass kein nennenswerter verlorener Aufwand entsteht. Laut Antrag der BBT SE geht der Vortrieb „vom Stollenportal in Innsbruck/Sillschlucht bis zum Südende der geplanten Multifunktionsstelle“.
5.Probestollen sind die Voraussetzung für eine Suche nach einer sinnvollen Trassenfindung
„Zusammenfassend bestehen die Ziele aus den Vortrieben des Erkundungsstollens Innsbruck – Ahrental darin, in dieser Schlüsselstelle des künftigen Brenner Achse rasch detaillierte Kenntnisse über die bautechnischen Anforderungen an den künftigen Tunnelbau zu gewinnen.
Wenn die BBT-SE vorbringt, dass die Erkundungsstollen „keinen Bestandteil des künftigen Fahrtunnels (bilden)“, dann ist das nicht sachlich interpretiert. UVP-pflichtig ist der „Bau jeglicher Fernverkehrsstrecken“ über den Brenner (siehe sowohl UVP-G als auch UVP-RL, Anhang 1. UVP-pflichtig sind demnach alle Vorhaben mit Auswirkungen auf die Umwelt, die für den Bau der Fernverkehrsstrecke notwendig sind. Maßnahmen zur Kalkulation der Kosten sind hier genauso relevant, wie Maßnahmen zur Planung der umweltschonendsten Variante. Bei einem Projekt dieser Größenordnung entscheiden sehr wohl die Kosten, ob das Vorhaben überhaupt realisierbar ist.
§ 17 UVP-G trägt auf, die Umwelt so weit wie möglich zu schonen. In Anbetracht der insbesondere durch den Bau der Fahrtstollen herbeigeführten Entwässerungen, dient daher der Erkundungsstollen einer genehmigungsfähigen Realisierung des Vorhabens.
6.Grundsätzliche kritische Äußerung zum BBT Projektes – Alternativen, wie die des Scheiteltunnels BST werden gefordert.
8. Gesamtbetrachtung im Sinne der Umweltvorsorge
Es ist vorzubringen, dass der Erkundungsstollen selbst weitreichende irreversible Schäden für die Umwelt bringt. Eine vom Hauptvorhaben getrennte Genehmigung ist schon von daher nicht im Sinne der Umweltvorsorge, denn es könnte sein, dass die Fernverkehrsstrecke keine UVP-Genehmigung erhält. Es ist auf eine Gesamtlösung mit den heutigen Technologien , mit einem sinnvollen Bau- und Betrieb der Brennerlinie einzugehen.
Es wird daher der Antrag gestellt, die Erkundungsstollen Innsbruck – Ahrental für UVP- pflichtig zu erklären und eine Einreichung im Rahmen eines Gesamtprojekts aufzutragen. Die Variante des Basistunnels ist mit dem Scheiteltunnel in seiner Gesamtheit mit den neuen Technologien (2007) des Baus und Betriebs zu überprüfen. Es handelt sich um das derzeit größte EU Projekt, das aus Steuergelder finanziert wird.
Unterschrift:
Architekt DI Michael Prachensky- Unterschrift im Originalpapier
Seefeld, 29.10.2007
Beilage:
1.Regelquerschnitt mit Erkundungsstollen und Querschlägen als Einheit.
2.Tunnelsystem mit den geplanten Multifunktionsstellen MFB des Basistunnels – im Scheiteltunnel ist dies nicht notwendig
3.Beispiel der aufwendigen MFB Stelle Matrei
4.Schnitt durch den Brenner – Vergleich Basistunnel mit Scheiteltunnel – Promilleangaben – zusätzlich die nicht koordinierte Strecke von Franzensfeste bis Bozen (ausgebaute 10 Promillestrecke neu ?!)
5.Umfahrung – Güterverkehr Innsbruck und Lokterminal für Güterzüge
Kopien an das Proponenten Komitee : Stoppt den Brenner Basisttunnel – Alternativer Brennerscheiteltunnel (Prachensky, Sommerer, Margreiter, Quiring) - Die Alpentransversale Berlin – Palermo ist über den Brennerlinie zu führen – das ist die koordinierte EU Aussage – und nicht welche Trassenvariante zu kommen hat.
- Es ist eine koordinierte Gesamttrasse über bzw. durch den Brenner zu finden, die dem Transit und der betroffenen Bevölkerung zugute kommt (Bau und Betrieb) – „lebenswertes grenzüberschreitendes Wipptal“
- Die verschiedene Flachbahnkonzepte über die Brennerlinie mit den 5 bis 10 Promilleneigungen reichen bis in die 60er Jahre zurück. Die europäischen schweren Güterzüge können die Steigungen ohne zusätzliche Zug- und Schubloks nicht mehr aufnehmen. Das heißt, daß die Flachbahnphilosophie überholt ist und der Technologiesprung „verschlafen“ wurde.
- Die Bauzeit ist für die Region von Innsbruck bis Bozen wesentlich. Der Brennerbasistunnel dauert viel zu lange - der Scheiteltunnel ist mehr als einem Drittel der Zeit und in einem Drittel der Kosten realisierbar – das ist die eigentliche Kernaussage. Wer ist ansonsten für das zu erwartende Crashszenoarie der Verkehrsstaus während der Bauzeit des Basistunnels von 14 Jahren und darüber.entlang der Brennertrasse von Kufstein bis Bozen verantwortlich.
- Der Schnittstelle des Basis – bzw. des Scheiteltunnels ist immer die Staatsgrenze. Die zu erwartenden Abwässer des Probestollens in den Tunnels rinnen immer auf die „richtige“ Seite. Eine durchgehende Trassenführung wird wasserrechtlich nicht möglich sein. Daher die differenzierten Neigungen von 5 bis 7,5 Promille (Siehe Beilage 4)
- Vergleicht man die Länge des Basistunnels mit ca. 56 km mit die des Scheiteltunnels mit 14 km, so spricht die Länge und die Höhe des darüberliegenden Massives für den Scheiteltunnels – ebenso sind die langen Führungen der Medien (Thermal-, Trink-, Brauch-, Abwasser – GIL Stromleitung etc. entlang des Basistunnels nicht sinnvoll. (Die Orte Matrei,
- Am Konzept des Scheiteltunnels werden die bestehenden Zulaufstrecken zum Großteil mitverwendet. Die Technologien der 6-Achs Zug- und Schubloks sind heute Stand der Technik. Wenn schon beim Basistunnel Loks vor – und nachgespannt werden müssen, verwendet man doch Technologien die dem heutigem Stand entsprechen, die der Kapazität, der Gleisschonung und dem Bau, dem Betrieb und der Umwelt nachhaltig entgegenkommen.
- Im Scheiteltunnel sind keine aufwendigen Multifunktionsstellen – Monsterbauten mehr notwendig. (siehe Beilage 2 und 3) Ein 14 km Tunnel ist heute Stand der Technik und kann beidseitig ohne Zwischenstollen angegriffen werden.
- Beim Scheiteltunnel ist kein Zuschütten von diversen Seitentäler, wie die des Padastertales notwendig.
- Die Temperaturen des Gesteins beim Basis- bzw. Scheiteltunnels sprechen für eine höhere Querung durch das Brennermassiv. Es ist ebenso wesentlich mit weniger Baurisiko durch Thermalquellen zu rechnen. (Brennerbadquellen)
- Die Trassenführung der Gütereisenbahnstrecke in Innsbruck ist neu zu überdenken – dies muss in der Gesamttrassenführung gelöst werden: Richtung „Brenner – Unterinntal – Oberinntal unter Auslassung der Zubringer über die Viaduktbögen - Lärmproblematik - (Siehe Beilage 5)
- Die Neigung des Brennerbasistunnels (und des Probestollens) beträgt 5 bis 7, 5 Promille – zu steil um ohne zusätzliche Zugl bzw. Schublok die Güterzüge durchzuführen. Ebenso beträgt die Strecke von Franzensfeste bis Bozen 10 Promille. Es fehlt ein Gesamtkonzept der Transversale von München bis Verona.
- Es ist ein moderner Lokterminal in Baumkirchen und in Bozen einzurichten, um die Trasse über den Hauptbahnhof und den Viaduktbögen in Innsbruck zu vermeiden. (dicht bewohntes Innenstadtgebiet)
- Die Vorlaufstrecken von Mühlbachl bis Gries und von Gossensass bis Schloss Sprechenstein sind Unterflurtrassen, die nur dem Schutz der Anrainer dienen. (lebenswertes, grenzüberschreitendes Wipptal)
- Am Brenner kann beim Scheiteltunnel der Güterbahnhof aufgelassen werden – der Brenner wird nur mehr für den Personenverkehr genützt. Der BBT schafft verlangt lt. Aussage der BBT aus Kapazitätsgründen den bleibenden Güterverkehr über den Brenner. (Diese Aussage ist Überprüfungswert – Lärmschutz von Matrei bis Sprechenstein ?)
- Die Grundlagen des BBT können für den BST verwendet werden, was eine enorme Einsparung in der Planung und im Genehmigungsverfahren erwirkt.
- Der BST kann im Gegensatz zum BBT als PPP Modell angeboten werden. Die Schlüsselzahlen des Kostennutzens beider Varianten sind in die Gesamtbeurteilung einzufliesen. (EU - Vorgabe)
- Bei der Brennerlinie wurden diverse Linienführungen untersucht. Es wurde seinerzeit der Scheiteltunnel untersucht, jedoch mit alten Technologien. Im Sinne der Umweltverträglichkeit wird eine nochmalige Überprüfung des Scheiteltunnels mit neuen Technologien, der gleisschonenden Zug- bzw. Schubloks (Bis ca. 20 Promille Neigung möglich) verlangt. Die Kapazitätsüberprüfung und die Rahmenbedingungen der Bauzeit sind dem Basistunnels gegenüberzustellen und zu bewerten. Ein UVP Verfahren ist für jegliche Trassenführungen einzuleiten.
Siehe das Alternativprojekt - der Scheiteltunnel wird es werden - wir benötigen sinnvolle, wirtschaftliche Lösungen.
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